Eigentümerversammlung / Beschlussanfechtung / Wohngeldforderung
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen zum Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft. So vertreten wir Sie auf der Eigentümerversammlung, prüfen für Sie die getroffenen Beschlüsse und führen gegebenenfalls das Beschlussanfechtungsverfahren durch. Ebenso vertreten wir unsere Mandanten bei der Beitreibung von Wohngeldrückständen. Sollte ein Eigentümer offene Forderungen nicht sofort in voller Höhe bezahlen können, schließen wir für unsere Mandanten Ratenzahlungsvereinbarungen ab und überwachen konsequent deren Einhaltung.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an: kontakt@friese-kanzlei.de
