Familienrecht

Ehevertrag / Scheidung / Unterhalt / Sorgerecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten des Familienrechts.

Hierunter fällt vorrangig die umfassende Vertretung bei Trennung und Scheidung. Gemeinsam mit dem Mandanten erarbeiten wir sachgerechte Lösungen für alle Fragen des Unterhalts, des Sorge- und Umgangsrechts mit ehelichen Kindern, des Zugewinnausgleichs, der Hausratsteilung, der Teilung der Rentenanwartschaften u. a. 

Familiensachen sind oftmals von einer besonderen Verfahrenslänge gekennzeichnet. So ist beispielsweise vor einer Ehescheidung grundsätzlich eine Trennungszeit von einem Jahr einzuhalten. Gerade im Familienrecht besteht daher die Gefahr, dass sich nicht gewollte Rechtsverhältnisse manifestieren und dem anwaltlich nicht betreuten Laien hierdurch Rechtsnachteile entstehen. Sofern erforderlich erwirken wir daher für unsere Mandanten rechtsschützende einstweilige Verfügungen oder helfen, entsprechende Begehren der Gegenseite abzuwehren oder bereits von vornherein zu erschweren.

Das familienrechtliche Referat wird bei uns betreut durch Frau Rechtsanwältin Wolfram.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an: info@friese-kanzlei.de